Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Melsungen vom 15. März 2010 dahin abgeändert, dass der Antragstellerin Rechtsanwältin Dr. R. beigeordnet wird.
Gerichtskosten werden für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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