Der angefochtene Beschluss wird unter Abweisung des Antrags auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren aufgehoben.
Die Beschwerdegegnerin hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.440,50 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|