Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg vom 21. März 2011 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Antragsteller begehrt die Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung.
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