1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 10. Juli 2018 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
I.
Aus der Ehe des Antragstellers (fortan: Vater) und der Antragsgegnerin ging am 22. April 2012 der beteiligte Sohn M. hervor. Seit ihrer im Dezember 2017 erfolgten Trennung streiten die Eltern heftig darum, bei wem von ihnen beiden M. künftig leben soll.
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