A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses.
I. 1. Der Beschwerdeführer betrieb in den streitigen Veranlagungszeiträumen 1978 bis 1981 ein Oberbekleidungsgeschäft. Die Ehefrau des Beschwerdeführers arbeitete in dessen Betrieb. Das Gehalt der Ehefrau wurde auf ein Konto der Eheleute überwiesen, über welches jeder Ehegatte allein verfügen konnte (sog. "Oder-Konto"). Im Anschluß an eine Betriebsprüfung ließ das Finanzamt die an die Ehefrau geleisteten Gehaltszahlungen nicht mehr zum Abzug zu.
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