Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Die Entscheidung über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt dem Schlussbeschluss des Amtsgerichts vorbehalten.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.Der Beschwerdewert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten am 01.04.1987. Der Scheidungsantrag wurde am 11.03.2013 zugestellt.
Die Beteiligten streiten in II. Instanz um die Frage, ob der Antragsteller in der Folgesache Güterrecht Auskunft über sein Vermögen zum 06.11.2013 zu erteilen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|