Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juli 2009 aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers für die Zeit ab 8. April 2008 zurückgewiesen worden ist (Herabsetzung des Unterhalts auf monatlich 600 € bis einschließlich Dezember 2008 und Wegfall des Unterhalts ab Januar 2009) und soweit seine Feststellungsklage abgewiesen worden ist.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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