Strafbarkeit der Vorführung pornographischer Filme gegen Entgelt ohne Nebenleistung
1. Auch die Vorführung von pornographischen Filmen im Nebenraum eines Sex-Shops stellt eine "öffentliche" Vorführung i.S. des § 184StGB dar.2. Die "Entgeltklausel" im Tatbestand des § 184 Abs. 1 Nr. 7StGB, durch die der Gesetzgeber pornographische Darbietungen in Nachtklubs von der Strafbarkeit ausnehmen wollte, erlaubt nicht die Schlußfolgerung, daß auch die Vorführung pornographischer Filme in Nebenräumen von "Sex-Shops" generell aus dem Anwendungsbereich der Strafnorm auszuklammern sei.3.§ 184 Abs. 1 Nr. 7StGB verletzt weder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2GG.