1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kamenz vom 14.05.2019 -
Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.
2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.352,00 € festgesetzt.
I.
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