OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.12.2025
2 UF 153/25
Normen:
BGB § 1628 S. 1; FamFG § 57 S. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2026, 323
Vorinstanzen:
AG Landau i. d. Pfalz, vom 05.11.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 333/25

Streit über die Entscheidungsbefugnis bzgl. der von der Kindesmutter geplanten Reise nach Chisinau (Republik Moldau); Weihnachtsreise zu nahen Verwandten als eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2025 - Aktenzeichen 2 UF 153/25

DRsp Nr. 2026/997

Streit über die Entscheidungsbefugnis bzgl. der von der Kindesmutter geplanten Reise nach Chisinau (Republik Moldau); "Weihnachtsreise" zu nahen Verwandten als eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

Zur Frage, wann eine "Weihnachtsreise" zu nahen Verwandten nach Chisinau (Republik Moldau) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB darstellt, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hierüber im Wege der einstweiligen Anordnung zu erfolgen hat und inwieweit eine derartige Entscheidung beschwerdefähig ist.

Tenor

1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau in der Pfalz vom 5. November 2025 wird zurückgewiesen.

2. Der Kindesvater hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

4. Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte wird ihr Rechtsanwältin .................... zu den Bedingungen eines im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken ansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet.

Normenkette:

BGB § 1628 S. 1; FamFG § 57 S. 2 Nr. 1;

Gründe

I.