I. Seit 1993 ist beim Amtsgericht - Familiengericht - Bad Schwalbach eine Klage rechtshängig, mit der der minderjährige Kläger im Wege der Stufenklage die Erhöhung der durch Urteil des Amtsgerichts Weinheim vom 13. Juni 1990 titulierten Kindesunterhalts erstrebt. Der beklagte Vater erhob am 22. Januar 1996 seinerseits Abänderungsklage beim Amtsgericht Bochum mit dem Ziel, den durch dasselbe Urteil titulierten Kindesunterhalt herabzusetzen, daneben bezieht sich diese Klage auf den nachehelichen Unterhalt für die Mutter des Klägers, insoweit enthält das genannte Urteil des Amtsgerichts Weinheim ebenfalls eine Titulierung.
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