BVerwG - 13.09.1990 (2 C 4.88) - DRsp Nr. 1994/6700
BVerwG, vom 13.09.1990 - Aktenzeichen 2 C 4.88
DRsp Nr. 1994/6700
Streitig war, ob zu dem Kind der Lebensgefährtin, das mit dieser zusammen in den Haushalt eines Beamten aufgenommen worden war, ein Pflegekindverhältnis besteht, das zum Bezug eines erhöhten Ortszuschlages berechtigt. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BKGG 1-5 besteht aber seit dem 8.7.1989 in diesen Fällen ein solcher Anspruch nur noch dann, wenn zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern ein Obhuts- und Pflegeverhältnis nicht mehr besteht.