Streitwert bei Anfechtung der Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 12.02.1992 - Aktenzeichen 9 UF 252/91
DRsp Nr. 1996/3397
Streitwert bei Anfechtung der Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Greift der Berufungskläger die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung an, so bemißt sich der Streitwert nach dem Interesse des Berufungsklägers an einer etwaigen Geheimhaltung der Vermögensverhältnisse und der Vermeidung des für die Abgabe der Offenbarungsversicherung notwendigen Zeit- und Arbeitsaufwandes.