Durch den angefochtenen Beschluß hat das Familiengericht den Geschäftswert für das isolierte Verfahren auf Zuteilung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens auf 6.000 DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Bezirksrevisors, mit der eine Herabsetzung des Geschäftswertes auf 2.985 DM angestrebt wird.
Die gemäß §§
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