OLG Saarbrücken - Beschluß vom 23.07.1997
6 WF 39/97
Normen:
GKG § 20 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 620 S. 1 Nr. 7 ; BGB § 1361b ; HausratsVO § 21 Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 63/97

Streitwert bei isoliertem Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23.07.1997 - Aktenzeichen 6 WF 39/97

DRsp Nr. 1997/5604

Streitwert bei isoliertem Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

In einem isolierten Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens ist der Geschäftswert mit dem 3-fachen der Monatsmiete in Ansatz zu bringen.

Normenkette:

GKG § 20 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 620 S. 1 Nr. 7 ; BGB § 1361b ; HausratsVO § 21 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

Durch den angefochtenen Beschluß hat das Familiengericht den Geschäftswert für das isolierte Verfahren auf Zuteilung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens auf 6.000 DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Bezirksrevisors, mit der eine Herabsetzung des Geschäftswertes auf 2.985 DM angestrebt wird.

Die gemäß §§ 31 Abs. 3, 14 Abs. 3 KostO zulässige Beschwerde ist begründet.