Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wilhelmshaven vom 20. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - hat den Streitwert für das Verfahren mit dem angegriffenen Beschluss mit 6.600, € für das Ehescheidungsverfahren und 2.000, € für den Versorgungsausgleich, insgesamt auf 8.600, € festgesetzt. Dagegen wendet sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, der für das Ehescheidungsverfahren die Festsetzung eines Streitwerts von 13.200, € gemäß dem dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommen der Parteien begehrt. Zwar sei die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Dies sei jedoch der Durchschnittsfall und rechtfertige keine Absenkung des Streitwerts. Der Bezirksrevisor hat sich der Entscheidung des Amtsgerichts angeschlossen.
II.
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