Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Änderung des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 10. März 2008 auf die Gebührenstufe bis 13.000 € festgesetzt.
I. Die Klägerin hat den Beklagten, der als Steuerberater selbständig tätig ist und über Unternehmensbeteiligungen verfügt, in Form einer am 25. Juli 2005 erhobenen Stufenklage aus übergegangenem Recht seiner - verstorbenen - Mutter auf Unterhalt in Anspruch genommen, den sie für diese im Zeitraum vom 1. März 2004 bis zu deren Tod am 12. Mai 2005 in Höhe von 24.100,45 € erbracht hatte. Im Rahmen der Klageschrift war weiter angegeben, daß die Unterhaltsansprüche grundsätzlich auch gegen die Schwester des Beklagten bestünden, deren Leistungsfähigkeit noch überprüft werde.
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