OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.05.2017
2 WF 85/17
Normen:
FamGKG § 42; FamGKG § 59; EStG § 10a;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 203
Vorinstanzen:
AG Fulda, vom 05.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 45 F 129/16

Streitwert eines Rechtsstreits um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.05.2017 - Aktenzeichen 2 WF 85/17

DRsp Nr. 2017/6835

Streitwert eines Rechtsstreits um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings

Im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach § 10 a Nr. 1 EStG ist der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der Abgabe der Zustimmung festzusetzen. Das Interesse bemisst sich bei ökonomischer Betrachtung nach der erwarteten Steuerersparnis des Antragstellers abzüglich der dem anderen Ehegatten auszugleichenden Nachteile.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 17.474 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 440 Euro festgesetzt.

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A, O1 bewilligt.

Normenkette:

FamGKG § 42; FamGKG § 59; EStG § 10a;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute.