Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Itzehoe vom 18.09.2008 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Das Familiengericht hat den Streitwert für das Scheidungsverfahren in dem angefochtenen Beschluss vom 18.09.2008 auf 2.000,00 € festgesetzt. Dabei ging es davon aus, dass der Antragsteller Leistungen nach dem SGB II erhielt und die Antragsgegnerin über ein monatliches Nettoerwerbseinkommen von 400,00 € verfügte.
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