1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - in Saarbrücken vom 14. Juni 2012 - 2 F 86/12 VA - in Ziffer IV. der Entscheidungsformel dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 2.000 EUR festgesetzt wird.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die gemäß §§
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