BGH - Beschluß vom 29.11.1972
IV ZR 107/72
Normen:
BGB § 1385 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1385 BGB LS 3
NJW 1973, 369

Streitwert für eine Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

BGH, Beschluß vom 29.11.1972 - Aktenzeichen IV ZR 107/72

DRsp Nr. 1994/5670

Streitwert für eine Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

Klagt ein Ehegatte auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns, so ist der Streitwert in der Regel auf einen Betrag von einem Viertel des zu erwartenden Zugewinnausgleichs festzusetzen. Er ist geringer zu bewerten, wenn bereits eine Ehescheidungsklage anhängig und zu erwarten ist, daß die Ehe ohnehin in nicht allzu ferner Zeit aufgelöst wird.

Normenkette:

BGB § 1385 ;
Fundstellen
LSK-FamR/Hülsmann, § 1385 BGB LS 3
NJW 1973, 369