OLG Bremen, Beschluss vom 11.02.2000 - Aktenzeichen 4 WF 13/00
DRsp Nr. 2004/8715
Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt
»Für den Streitwert einer Klage betreffend Trennungsunterhalt ist der Zeitraum zwischen der die Instanz einleitenden Antragstellung und der Rechtskraft der Scheidung maßgebend, wenn vor Ablauf eines Jahres nach Antragseinreichung die Rechtskraft der Scheidung eintritt.«