OLG Bremen - Beschluss vom 11.02.2000
4 WF 13/00
Normen:
GKG (1975) § 17 Abs. 1 ; GKG (2004) § 42 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2000, 151
Vorinstanzen:
AG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 63 F 1009/99

Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt

OLG Bremen, Beschluss vom 11.02.2000 - Aktenzeichen 4 WF 13/00

DRsp Nr. 2004/8715

Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt

»Für den Streitwert einer Klage betreffend Trennungsunterhalt ist der Zeitraum zwischen der die Instanz einleitenden Antragstellung und der Rechtskraft der Scheidung maßgebend, wenn vor Ablauf eines Jahres nach Antragseinreichung die Rechtskraft der Scheidung eintritt.«

Normenkette:

GKG (1975) § 17 Abs. 1 ; GKG (2004) § 42 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.