OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.02.2005
9 WF 199/04
Normen:
KostO § 100 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1583

Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 9 WF 199/04

DRsp Nr. 2006/9738

Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

Im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens richtet sich der Streitwert nach dem einjährigen Mietwert der Wohnung.

Normenkette:

KostO § 100 Abs. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 1583