Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kleve vom 03.01.2008 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Stufenklage auf 12.877,00 EUR und ein Streitwert für die Terminsgebühr nicht festgesetzt wird.
Die sofortige Beschwerde der Klägerin wird, soweit ihr nicht bereits abgeholfen worden ist, auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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