Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 12. Juli 2013 wird auf Kosten des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Verfahrenswert: 63 €.
I.
Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Betreuerin) ist seit dem Jahr 2010 als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 3, eines Betreuungsvereins, als Berufsbetreuerin der Betroffenen bestellt. Die Betreuung für die unter Altersdepression und Morbus Parkinson leidende Betroffene umfasst unter anderem die Aufgabenkreise der Gesundheits- und der Vermögenssorge sowie der Aufenthaltsbestimmung und der Wohnungsangelegenheiten.
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