Der Betroffene befindet sich seit 1973 auf Grund strafrechtlicher Unterbringung in der jetzigen Fachklinik Neustadt. Das Amtsgericht Pinneberg hat für ihn im Jahre 1978 eine Gebrechlichkeitspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten" eingerichtet. Nach der Entlassung eines früheren Pflegers/Betreuers ist der Beteiligte auf Vorschlag der Betreuungsbehörde mit Beschluß des seit 1979 zuständigen Amtsgerichts Oldenburg vom 13.01.1993 zum Betreuer bestellt worden (Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten). Das Vermögen des Betroffenen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf etwa 161.000,-- DM. Es ist bis Ende 1984 weiter auf 188.810,-- DM angewachsen.
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