I.
Das Amtsgericht ordnete mit Beschluss vom 2.11.2000 für den Betroffenen Betreuung an mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Organisation der ambulanten Versorgung, Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post mit Ausnahme der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten sowie Nachlassverfahren R. Zum Betreuer wurde für alle Angelegenheiten mit Ausnahme des Nachlassverfahrens der Sohn des Betreuten aus erster Ehe bestellt. Für das Nachlassverfahren wurde ein Rechtsanwalt als weiterer Betreuer bestellt.
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