Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 05.08.2022 in Ziffer 2 des Tenors wie folgt ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (Vers.Nr.) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 24.131,99 €, bezogen auf den 31.08.2021, übertragen.
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