Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Pankow-Weißensee vom 18. Oktober 2017 -
Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller ist gemäß Ziffer 3 der Beschlussformel der angefochtenen Entscheidung in der Folgesache nachehelicher Unterhalt verpflichtet worden, der Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung Unterhalt in Höhe von 2.889,00 EUR monatlich (davon 721,00 EUR monatlich Altersvorsorgeunterhalt) zu zahlen. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung ist angeordnet worden.
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