Die Beschwerde des antragstellenden Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 10.05.2011 – 404 F 361/10 – wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. G. in C. bewilligt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|