Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Marburg - Familiengericht - vom 2. Oktober 2017 aufgehoben.
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kindesvater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm das Familiengericht das Recht entzogen hat, vermögensrechtliche Ansprüche, insbesondere Unterhaltsansprüche, für die betroffenen Kinder gegen die Kindesmutter geltend zu machen.
Aus der zwischenzeitlich geschiedenen Ehe des Kindesvaters und der Kindesmutter sind sechs Kinder hervorgegangen, darunter die am XX.XX.2001 geborene A und die am XX.XX.2003 geborene B.
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