Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19.04.2014 - 155 F 23427/12 - geändert:
Der Mutter wird die elterliche Sorge für die Kinder M1######, M2###### und L##### übertragen, mit der Ausnahme des Rechts, Hilfen zur Erziehung für die Kinder zu beantragen, der Gesundheitssorge, soweit dies Einleitung und Durchführung von psychologischen oder psychotherapeutischen Maßnahmen für die Kinder betrifft, und die Vertretung der Kinder in der Wahrnehmung ihrer Umgangsrechte. Diese Rechte werden den Eltern entzogen und einem Pfleger übertragen.
Zum Pfleger wird############################## ausgewählt.
Die Pflegschaft wird berufsmäßig geführt.
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