Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz - EStRG -) vom 5. August 1974 (BGBl I S 1769), soweit dieses dem Elternteil keine besonderen Begünstigungen gewährt, der für ein Kind, das nicht in seinem Haushalt lebt und für das ihm die Personensorge nicht obliegt, Unterhalt zu leisten hat.
A.
I.
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