OLG Bamberg - Urteil vom 25.03.2003
7 UF 190/01
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1361 Abs. 3 ; BGB § 1579 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Kitzingen, vom 24.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 112/95

Teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch versuchten Prozessbetrug

OLG Bamberg, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 7 UF 190/01

DRsp Nr. 2003/14155

Teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch versuchten Prozessbetrug

Verbindlichkeiten, die auf einer fehlgeschlagenen finanziellen Investition beruhen, können im Rahmen der Unterhaltsberechnung weder bedarfserhöhend geltend gemacht werden noch mit eigenen, unterhaltsrechtlich relevanten Einkünften verrechnet werden. Werden in diesem Zusammenhang falsche Angaben gemacht, die unterhaltsrechtlich von Bedeutung sind, kann dies den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen, was wiederum zur Erfüllung des Verwirkungstatbestandes nach § 1579 Nr. 2 BGB führt.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1361 Abs. 3 ; BGB § 1579 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Klägerin hat zum Teil Erfolg.