I.
Das betroffene Mädchen ist die 5-jährige Tochter der weiteren Beteiligten zu 1., ihr Vater lebt in Gambia. Die Mutter der Betroffenen heiratete am 24.11.2000 in Gambia den Zeugen B und folgte ihm zusammen mit ihrer Tochter im März 2001 nach Deutschland. Sie beabsichtigte, ihre Tochter am 08.01.2003 durch ihren deutschen Ehemann und dessen Vater nach Gambia zu verbringen, um das Kind dort in eine Vorschule zu geben und im Übrigen von ihrer Familie in Gambia betreuen zu lassen, da sie in Deutschland eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolvieren wollte.
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