I.
Die Klägerin begehrt im Wege der Stufenklage Zugewinn und verlangt zunächst Auskunft über das Endvermögen des Beklagten. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils vom 16.02.2004 (Blatt 85 ff. der Akte) Bezug genommen. Das Amtsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (Blatt 87 - 89 d. A.) verwiesen.
Gegen dieses ihr am 18.02.2004 zugestellte Urteil wendet sich die Klägerin mit der am 17.03.2004 eingelegten und am 14.04.2004 rechtzeitig begründeten Berufung.
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