Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 15.03.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen- Borbeck vom 01.02.2012 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem Ausgangsverfahren hat der Kindesvater die Kindesmutter auf Regelung des Umgangs für ihren gemeinsamen Sohn I, geboren am 24.09.2006, in Anspruch genommen.
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