OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 20.01.1995
20 W 21/95
Normen:
BGB § 2079 § 2080 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 69
FamRZ 1995, 1522
NJW-RR 1995, 1350
OLGReport-Frankfurt 1995, 57

Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten - Feststellungslast

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 20.01.1995 - Aktenzeichen 20 W 21/95

DRsp Nr. 1996/20050

Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten - Feststellungslast

»Hat der Erblasser ein Testament, in dem er seine Nichte und deren Angehörige zu seinen Erben eingesetzt hat, trotz seiner späteren Eheschließung nicht geändert und ficht seine Witwe das Testament an, so tragen die Feststellungslast dafür, daß der Erblasser das Testament absichtlich hat weiterbestehen lassen, die durch den Wegfall des Testaments betroffenen Anfechtungsgegner.«

Normenkette:

BGB § 2079 § 2080 ;

Sachverhalt:

Der Erblasser hat durch Testament vom 7.11.1986 seine Nichte und deren Angehörige (Beteiligte zu 1 bis 3) als Miterben zu je 1/3 eingesetzt. Am 21.6.1990 hat er die Beteiligte zu 4 geheiratet, jedoch kein neues Testament errichtet. Die Beteiligte zu 4 hat das Testament gem. § 2079 Satz 1 BGB angefochten.