I. Der im Alter von 84 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet und kinderlos. Er hat am 25.10.1982 ein privatschriftliches Testament errichtet. Darin verfügte er, daß der Beteiligte zu 9 "befreiter Vorerbe für das Haus mit Grundstück in F. " sein soll und nach seinem Tode seine ehelichen Kinder (die Beteiligten zu 13 bis 15) Nacherben werden sollen. Ferner hat er zugunsten der Beteiligten zu 5 und 10 Geldvermächtnisse in Höhe von 10000 DM bzw. 20000 DM angeordnet und für die Beteiligte zu 6 ein Wohnrecht im Parterre des Hauses in F. Außerdem beschwerte er den Erben mit der Auflage, das Familiengrab zu pflegen.
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