1. Die Beteiligte H, geb. am 21.07.1993 ist die alleinige Erbin ihres Vaters H, der am 07.01.1999 verstorben ist. Die elterliche Sorge für sie wird allein von ihrer Mutter ausgeübt. Aufgrund der Anordnung im Testament des Erblassers ist die Mutter zusammen mit O zur Mitttestamentsvollstreckerin über den Nachlaß des verstorbenen ernannt worden.
Mit Beschluß vom 27.03.2001 hat das Familiengericht für das Kind Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung bei den Auskunfts- und Rechnungslegungsrechten des Erben gegenüber den Testamentsvollstreckern angeordnet.
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