AG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 41 VI Sch 164/92
Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung und Vermögensfürsorge
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 05.09.1995 - Aktenzeichen 20 W 107/94
DRsp Nr. 1996/3164
Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung und Vermögensfürsorge
»1. Die Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge berührt die Testierfähigkeit des Betreuten in der Regel nicht.2. Aus der vom Gesetz grundsätzlich gewährleisteten Testierfreiheit folgt auch, daß ein Erblasser seine letztwilligen Verfügungen nicht durch vernünftige und von Dritten nachvollziehbare Gründe rechtfertigen muß.«