Die Gläubigerin und Herr XYZ. waren seit dem 4. November 1983 verheiratet. Ihre Ehe wurde mit Wirkung vom 21. Februar 1996 rechtskräftig geschieden.
Im Verfahren 2 UF 122/97 Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 512 F 1278/95 AG Kassel - wurde XYZ. zur Zahlung von monatlichem Unterhalt ab 1. Juli 1998 in Höhe von 300 DM verurteilt.
Im vorliegenden Verfahren hat XYZ. die Abänderung dieses Unterhaltstitels dahin betrieben, daß er ab Rechtshängigkeit an die Gläubigerin nur noch monatlich 100 DM zu zahlen habe.
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