OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.05.2006
II-1 WF 259/05
Normen:
ZPO § 121 Abs. 3 ; BGB § 1581 ;
Vorinstanzen:
AG Duisburg-Ruhrort, vom 23.09.2005

Trennungsunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2006 - Aktenzeichen II-1 WF 259/05

DRsp Nr. 2006/23289

Trennungsunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts

Dem auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten ist nicht lediglich der notwendige Selbstbehalt zu belassen. Um zu vermeiden, dass der Ehegatte selbst auf die Hilfe aus öffentlichen Kassen angewiesen ist, muss ihm ein Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt verbleiben.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 3 ; BGB § 1581 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe hat im wesentlichen Erfolg.