Der Antragsteller begehrt die Vollstreckbarkeitsklärung der Regelungen im Scheidungsurteil des Amtsgerichts Coryell/USA vom 23.11.1994 betreffend Sorge- und Umgangsrecht.
Insoweit hat das Amtsgericht Kelheim mit Beschluß vom 14.05.2002 festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, soweit eine "Vormundschaft" d.h. Sorge- und Umgangsregelung getroffen wurde.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist gemäß §
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