Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch öffentliche Urkunden
OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 8 WF 84/00
DRsp Nr. 2001/6916
Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch öffentliche Urkunden
»Die Tatsache, dass der Unterhaltsanspruch des Gläubigers nunmehr von Gesetzes wegen auf den Sozialhilfe leistenden Träger übergeht (§ 91 BHSG nF), entbindet diesen reicht von der Verpflichtung, die Erfüllung der Übergangsvoraussetzungen nach § 727ZPO durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.«