OLG Celle - Beschluss vom 23.09.2003
10 WF 321/03
Normen:
SGB III § 203 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 664

Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen Leistung von Arbeitslosenhilfe an den Unterhaltsberechtigten

OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 10 WF 321/03

DRsp Nr. 2004/19556

Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen Leistung von Arbeitslosenhilfe an den Unterhaltsberechtigten

Ein Übergang des Unterhaltsanspruchs erfolgt gem. § 203 Abs. 1 S. 3 SGB III erst wenn das Arbeitsamt dem Schuldner die Erbringung der Arbeitslosenhilfe zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten anzeigt.

Normenkette:

SGB III § 203 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 664