Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen Leistung von Arbeitslosenhilfe an den Unterhaltsberechtigten
OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 10 WF 321/03
DRsp Nr. 2004/19556
Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen Leistung von Arbeitslosenhilfe an den Unterhaltsberechtigten
Ein Übergang des Unterhaltsanspruchs erfolgt gem. § 203 Abs. 1 S. 3 SGB III erst wenn das Arbeitsamt dem Schuldner die Erbringung der Arbeitslosenhilfe zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten anzeigt.