OLG Brandenburg - Beschluss vom 16.11.2021
13 UF 73/21
Normen:
BGB § 1568a Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 14.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 65/20

Überlassung der Ehewohnung anlässlich einer ScheidungGrößere Angewiesenheit auf eine EhewohnungLängerer Zeitraum einer Wohnungsnutzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 13 UF 73/21

DRsp Nr. 2021/18971

Überlassung der Ehewohnung anlässlich einer Scheidung Größere Angewiesenheit auf eine Ehewohnung Längerer Zeitraum einer Wohnungsnutzung

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 14. April 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner eine Räumungsfrist von zwei Monaten eingeräumt wird, beginnend mit der Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1568a Abs. 1;

Gründe:

I.

Die beteiligten geschiedenen Ehegatten streiten um die Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung.