Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 14. April 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner eine Räumungsfrist von zwei Monaten eingeräumt wird, beginnend mit der Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten geschiedenen Ehegatten streiten um die Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung.
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