BGH - Urteil vom 05.10.2006
XII ZR 197/02
Normen:
BGB § 1356 Abs. 2 § 1360 § 1360a § 1603 Abs. 1, 2 S. 1 § 1606 Abs. 3 S. 2 § 1609 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2007, 12
BGHZ 169, 200
FamRZ 2006, 1827
FuR 2007, 19
JZ 2007, 587
MDR 2007, 275
NJW 2007, 139
Vorinstanzen:
OLG Bremen, vom 27.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UF 29/02
AG Bremen, vom 28.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 67 F 2329/01

Übernahme der Haushaltsführung in einer neuen Ehe durch den gegenüber Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtigen Elternteil

BGH, Urteil vom 05.10.2006 - Aktenzeichen XII ZR 197/02

DRsp Nr. 2006/28388

Übernahme der Haushaltsführung in einer neuen Ehe durch den gegenüber Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtigen Elternteil

»a) Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhaltsrechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. März 1996 - XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796).