BGH - Urteil vom 03.11.1982
IVb ZR 324/81
Normen:
BGB § 1610 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)296c
FamRZ 1983, 48
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 28
MDR 1983, 212
NJW 1983, 393
ZblJR 1983, 95

Übernahme von Privatschulkosten

BGH, Urteil vom 03.11.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 324/81

DRsp Nr. 1994/4799

Übernahme von Privatschulkosten

Zur Frage der Übernahme von Privatschulkosten bei guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen: Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann nicht ausnahmslos auf den Besuch öffentlicher Schulen verwiesen werden; der durch eine Privatschule verursachte Mehrbedarf ist vom barunterhaltspflichtigen Elternteil (mit-) zu finanzieren, falls für das Überwechseln auf die Privatschule gewichtige Gründe sprechen.

Normenkette:

BGB § 1610 ;

Hinweise:

Vorliegend wurde der Privatschulbesuch allein durch die sorgeberechtigte Mutter bestimmt. Zum Inhalt des Erziehungsrechtes zählt neben der Bestimmung des Bildungsweges auch die Auswahl der weiterführenden Schulen. Für eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen des Inhabers der Sorgerechts besteht im Unterhaltsrechtsstreit kein Raum.

Fundstellen
DRsp I(167)296c
FamRZ 1983, 48