Die Gehörsrüge der Antragsgegnerin gegen den Senatsbeschluß vom 28. Januar 2020 wird auf ihre Kosten als jedenfalls unbegründet zurückgewiesen.
Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin gegen den Senatsbeschluß vom 28. Januar 2020 wird als unzulässig verworfen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|